

Wiederaufnahmeantrag statt Haftbefehl
Kamen, 28.03.2012
Sehr geehrter Leser,
für alle Teilnehmer an der audio-visuellen Informationsflutung addiert sich das gefühlte Phänomen, nahezu alles schon einmal gesehen oder gehört zu haben. Ein 58-jähriger Familienvater und Geschäftsmann, der für 15 Monate ins Gefängnis soll, ist deshalb aus informationstheoretischer Sicht eigentlich keine Schlagzeile.
Es wird jedoch eine daraus, wenn man selbst diese Person ist und den Vorwurf des Betruges durchaus nicht als Kavaliersdelikt versteht. Erst recht, wenn man durch seinen lokalen Amtsrichter bereits in vier vorherigen Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt worden ist, die in den späteren Berufungsverhandlungen am Landgericht in allen Fällen zum Freispruch führten. Jedesmal war die mangelhafte Recherche am Amtsgericht ein zentraler Ansatz für diese Umkehr in der Beurteilung der Folgen einer vorausgegangenen GmbH-Insolvenz.
Zu diesen Folgen gehörte auch, dass ich zweimal innerhalb kurzer Zeit meine Arbeit in der Probezeit verlor, weil ich – zumindest während dieser Zeit folgerichtig - durch meine Chefs als vorbestraft erkannt wurde.
Die danach eintretende Arbeitslosigkeit versuchte ich mittels zahlreicher Bewerbungen zu beenden, aber es wurde auch immer deutlicher, dass sich meine Chancen am Arbeitsmarkt mit jedem einhergehenden Monat verschlechterten. Zudem befand ich mich parallel in einer Reha-Phase bezüglich meiner Hypertonie, zu der ich in Vorstellungsgesprächen – zu denen es dann jedoch nicht mehr kam – ggfls. nicht hätte schweigen dürfen.
Also vereinbarte ich sowohl mit den Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit als auch mit denen der ARGE, mich zwar weiterhin zu bewerben, jedoch immer konkreter darauf hinzuarbeiten, eine selbstständige Arbeit anzustreben (Handwerk, Dozent f. Erwachsenenbildung, Schriftstellerei). Und obwohl ich von Beginn an auf die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen achtete, geriet die Bearbeitung außer Kontrolle.
Zunächst bei den Ämtern (10 Bearbeiter in 1,5 Jahren!) und schließlich auch bei meinem ehemaligen Anwalt, den ich später nach diesem katastrophalen strategischen Fehler gewechselt habe.
Meine Chronologie schildert diese Zeit kurz und real. In 09/2007 erhebt ein mir bis dahin unbekannter Mitar- beiter der Agentur für Arbeit gegen mich Anklage wegen Überzahlung von Arbeitslosengeld und unterlassener Informationen. Alle daraufhin ergangenen Urteile und Stellungnahmen wurden dann unter Zugrundelegung unvollkommener Informationen getroffen und niemand hat meine berufliche Orientierungsphase zutreffend in den Zusammenhang der Sozialreform zum 01.01.2005 (Zusammenarbeit der ARGE / B. f. A.) eingeordnet.
Mit einer Ausnahme (In dieser Berufungshauptverhandlung 06/2009 versagte jedoch mein Anwalt) hat keiner der Beurteilenden den Willen zur Aufklärung erkennen lassen. Seitdem besteht zu den mit der Wiederauf-nahme befassten Gerichten kein einziger persönlicher Kontakt, keiner meiner Briefe wurde beantwortet.
Die Menge der Beweise zu meinen Gunsten ist geradezu erdrückend, mögliche Zeugen werden ignoriert und die Argumente meines Anwalts in einer Paragraphenschlacht entwaffnet, die bereits peinlich bürokratische Züge aufweist. Der Versand einer geordneten Broschüre – erstellt aus Originalen - ist das Ergebnis einer für mich sonst eher untypischen Hilflosigkeit. Mit keiner Silbe ist diese von den Empfängern kommentiert worden. Für Interessierte liegt diese bei meinem Anwalt zur Ansicht aus.
Fazit: Die staatlichen Mitarbeiter überblicken ihre selbst erschaffene Gesetzeslage nicht mehr! Da staatliche Irrtümer ausgeschlossen werden, soll mich stures Festhalten an Fehlentscheidungen ins Gefängnis führen? Dazu werde ich nicht schweigen. Der finanzielle Schaden, den dieses Verhalten bisher angerichtet hat, ist immens (Falsche Vorstrafen, Zeit- und Geldverluste) und unter den Umständen des Haftbefehls ist arbeiten jetzt unmöglich geworden. Ich wurde vom Amt gefördert und auch ständig ruiniert.
Gunther Kirschke
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11.2002 |
Verlust aller Vermögenswerte durch Insolvenz der 9 Monate alten FAIR-in-Deutschland GmbH auf Aktien.
Maßgebliche Ursache ist die Nichtvergabe 8 sichtbarer Parkplätze am Ende der Umbauphase unseres angemieteten Verwaltungsgebäudes. Die Begründung lautet: zu nah am Kreisverkehr!
Das hätte man uns auch nach 1 Woche und nicht nach über 1/2 Jahr Bauzeit mitteilen können. |
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01.2003 |
Anmeldung eines Gewerbescheins (Büro für Informationsverarbeitung), bereits während der Insolvenzabwicklung, um den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit zu ermöglichen.
In der Folgezeit ergehen am AG 4 Verurteilungen wegen Betrug und Untreue am Amtsgericht Kamen.
Erst in den Folgejahren erfolgen Freisprüche in allen Fällen am Landgericht Dortmund.
Die Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Lohnausfall (AG), bleiben bisher ohne Revision. |
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06.2004 |
Kündigung einer Verkäufertätigkeit im Autohaus in der Probezeit, wegen damals bestehender Vorstrafen. |
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08.2004 |
Kündigung einer Angestelltentätigkeit in Unternehmensberatung in der Probezeit. Der Geschäftsführer dieser UB hatte engen Kontakt zum Geschäftsführer des Autohauses, der als Schöffe am Landgericht tätig war. |
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09.2004 |
Kündigung des angemieteten Hauses wegen Mietausfall, durch die schlechte Schufa blieb nur der familiäre Umzug in ein relativ abgewirtschaftetes Objekt (Komplettrenovierung in Eigenregie, dafür ohne Kaution).
Beginn des beklagten Zeitraumes |
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10.2004
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Antrag auf Arbeitslosengeld . Meine arterielle Hypertonie weist Blutdruckwerte von 250/150 mmHg auf.
Der Beginn von Reha-Maßnahmen sowie der Umzug - mangels Kapital in einem Kombi – beschäftigen mich für ein Quartal. Arbeiten – im Sinne von Geld verdienen - findet in diesem Quartal so gut wie gar nicht statt. |
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01.2005 |
Die Arbeitsmarktreform zum 01.01.2005 – eine Kooperation von Sozialamt und Arbeitsamt – bringt die ARGE hervor.
Die Behörden treten in gemeinsamen Briefköpfen auf und organisieren sich neu, u. a. mit gemeinsamen Internet- u. E-Mail-Adressen. Insgesamt 9 Mitarbeiter bearbeiten meinen Fall. Altersbedingt wird ein Weg eingeschlagen, der beide Seiten, Angestelltentätigkeit oder Selbstständigkeit, offen lässt. Die Kooperation ist offensichtlich. |
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04.2005 |
In jedem Quartal berichte ich der ARGE über Bewerbungen, Umsätze, Entwicklungen; darf insgesamt nicht mehr als 15 Std./ Woche arbeiten, um auf dem Arbeitsmarkt angemessen zur Verfügung zu stehen. |
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05.2005 |
Ich unterrichte die Bundesagentur für Arbeit schriftlich über rund 120 abschlägig beantwortete Bewerbungen und die Absicht, die nur an wenigen Wochenstunden betriebene Schriftstellerei vertrieblich auszubauen. |
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06.2005 |
Um mein Vorhaben finanziell doppelt abzusichern erfolgt die Gewerbeerweiterung des bisherigen Kommunikations-designs um die Immobiliengestaltung (Entwicklung einer Spachtelmasse zur Wandgestaltung). Beginn mit einfachen Hilfsarbeiten. Auch hierüber unterrichte ich die ARGE wie auch die Bundesanstalt für Arbeit. |
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07.2005 |
Die ARGE schickt mir einen Existenzgründungsgutschein bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises. |
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08.2005 |
Ich sichte den Markt, gestalte Präsentationsflächen in Gewerbebetrieben und finde u. a. Freiberufler für meinen Plan. |
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10.2005 |
Telefonisch und in persönlichen Gesprächen d. lfd. Quartals legen wir fest, Pläne in einem Gründungskonzept festzu-halten, dass einen Antrag auf „Einstiegsgeld" rechtfertigt. Der handwerkliche Teamaufbau mit von der Bundesagentur für Arbeit geförderten (!), arbeitslosen Hilfskräften wird ausdrücklich befürwortet. Das Konzept erfordert viel Zeit. |
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11.2005 |
Der Eingliederungszuschuss von € 900 über 6 Monate wird nach Absprache mit dem Arbeitsamt für den einzigen Mitarbeiter wird von der ARGE bewilligt. Fortan überweist das Arbeitsamt monatlich diesen Betrag auf mein Unter-konto bei der Commerzbank Krefeld. |
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05.2006 |
Anmeldung von Kurzarbeit bei der Bundesagentur f. Arbeit wg. schwacher Auftragslage meines einzigen Mitarbeiters. |
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06.2006 |
Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit über die endgültige Aufgabe des Gedankens, eine angestellte Tätigkeit er-halten zu können und somit ab 08.2006 ausschließlich selbstständig zu arbeiten.
Für das „Einstiegsgeld" hatte ich nun beigebracht: den Antrag; die Gewerbeummeldung; einen Lebenslauf; ein Muster-Akquisitionsanschreiben; Projekt-beispiele; einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan; die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre; die Be-gründung der letzten Geschäftsaufgabe. |
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08.2006 |
Ende des beklagten Zeitraumes
Ich informiere die ARGE darüber, dass unterstützende Zahlungen nicht mehr nötig sind, nicht zuletzt, weil ich auch mit dem Einstiegsgeld rechnete. Im September folgt ein Zahlungsausfall von über € 7.000, die Commerzbank ist, trotz der Bürgschaft einer solventen Person, nicht mehr zur Kontoführung bereit. Jetzt würde das Einstiegsgeld helfen, aber es bleibt aus. Meine geringe Liquidität ist nun am Boden, der einzige Mitarbeiter verlässt mein Unternehmen. |
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09.2006 |
Ich dokumentiere der ARGE die Entwicklung der Gewinn- u. Verlustrechnung, die nur vorübergehend Liquidität ergibt und einen schlechten Verlauf aufweist. Vorauszahlungen der ARGE sind mit nachträglich erstellten GuV-Rechnungen letztlich auch nur nachträglich zutreffend abzurechnen.
Niemand informiert mich noch über das Einstiegsgeld! |
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10.2006 |
Die ARGE sendet mir die Aufhebung des Verwaltungsaktes und Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen.
Einschaltung des Hauptzollamtes, Hausbesuche, Prüfungen und Zeitaufwand, den ich eigentlich nicht habe. |
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11.2006 |
Ich informiere die ARGE über den Irrtum und biete an, nach Jahresendabrechnung, Überzahlungen ggf. zu erstatten. |
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09.2007 |
Ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, der diesen Fall nie bearbeitet hat, erhebt den Vorwurf wg. angeblich zuviel gezahltem Arbeitslosengeld v. 01.10.04 - 30.06.06 und insbesondere wegen unterlassener Information.
Meine ausführliche und erklärende Antwort wird ignoriert.
Das Hauptzollamt wird eingeschaltet, es erfolgen von Misstrauen geprägte Kontrollen. Von Einstiegsgeld oder einer
irgendwie gearteten Unterstützung bin ich Kilometer entfernt. |
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11.2007 |
Das Hauptzollamt Dortmund bestätigt der ARGE, dass in dieser Angelegenheit kein Straftatbestand erfüllt wurde. |
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11.2007 |
Ein anderer Mitarbeiter Bundesagentur für Arbeit, der den Fall ebenfalls nie betreut hat, und nach eigener Aussage als neutrale Widerspruchsstelle anzusehen sei, wird eingeschaltet. Meine persönlich eingereichte, ausführliche, 4-seitige Einlassung wird bereits nach sekundenschneller Durchsicht ausgiebig negativ kommentiert und verrissen. |
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12.2007 |
Der schriftliche Widerspruchsbescheid erfolgt völlig allgemein und ist voller Belehrungen.
Meine Darstellungen werden nicht ein einziges Mal aufgegriffen oder in die Begründung einbezogen. |
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01.2008 |
Ich erhalte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen rechtswidrigen Bezugs von Arbeitslosengeld.
Außer der Angabe des Bezugszeitraumes vom 01.10.04 - 30.06.06 traf nicht eine einzige Feststellung zu.
Daraufhin sandte ich meine 4-seitige Einlassung der Staatanwaltschaft. Auch hier erfolgt zunächst keine Reaktion.
Es trat etwas Ruhe ein und ich organisierte mein Arbeitsumfeld neu, trat eine freuberufliche Dozententätigkeit in der Erwachsenenbildung an und schaffte mir weitere Ausstellungsflächen für die Spachteltechnik. |
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02.2009 |
Meinem örtlichen Amtsrichter stellte ich diese 4-seitige Darstellung ebenfalls zur Verfügung, was für die Verhandlung ohne Wirkung blieb. In der Pause brachte ich weitere entlastende Schreiben bei. Die Inhalte blieben durch den Richter unkommentiert. Mein Anwalt ließ sich, ohne Absprache, jedoch qualitativ sehr gut, vertreten. Unsere Argumente sind in dieser Verhandlung in keiner Weise gewürdigt worden.
Statt einer Zeugenladung betroffener Mitarbeiter wurde als einziger Zeuge der vorgenannte Mitarbeiter geladen.
Eine Person, die nichts mit meinem Vorgang im fraglichen Zeitraum zu tun hatte.
Das Urteil beruft sich ausschließlich auf falsche Annahmen:
Ich hätte das Arbeitsamt im Zeitraum zwischen 10.2004 und 06.2006 durch bewusst unrichtige Angaben in Unkennt-nis über meine Aktionen und Arbeiten gelassen.
Ich hätte regelmäßig mehr als 15 Stunden pro Woche gearbeitet, da auch die Arbeit als Schriftsteller hinzuzurechnen sei, auch wenn kein Geld damit verdient wird (mein erstes Buch erscheint nun in 2012)
Die unterstellten Einkünfte sind ein Vielfaches zu hoch und unterscheiden nicht zwischen brutto und netto
Ich sei nie kooperativ gewesen und habe Angaben und Belege bis zuletzt verschwiegen – ich sei bereits vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Sogar meine getroffenen Aussagen sind in der Urteilsformulierung völlig falsch dargestellt. |
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06.2009 |
5 Minuten vor der Berufungshauptverhandlung am Landgericht erklärte mir mein Anwalt, dieses Mal leider nicht sein Vertreter, die Berufung zunächst auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken zu wollen und Rechtsmittelverzicht zu erklären. Als Nichtjurist konnte ich diesem Vorgehen kaum folgen, hatte jedoch den Eindruck, dass dieses erst nach der nun laufenden Verhandlung, also bezogen auf das heutige Urteil, gelten würde.
Erst mit der Urteilsverkündung, die sich letztlich komplett mit dem AG-Urteil deckt, wurde mir klar, dass meine Begründungen schon wieder gar nicht gegenständlich wurden.
Mein Anwalt hat diese Berufungshauptverhandlung durch seine Formulierung zur Absurdität erklärt. |
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12.2009 |
Über einen anderen Anwalt legte ich Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts 18.12.2009 ein. Darin wurde ich u. a. verurteilt, monatlich € 250,00 an die Gerichtskasse zu zahlen. Die Begründung klingt wie stehen geblieben! Auch die 35. große Strafkammer hatte sich nicht mit meiner Darstellung auseinandergesetzt. Allein die unzutreffen-den Aussagen aus ehemaligen Akten wurden aufgearbeitet und zur Begründung herangezogen. |
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08.2010 |
Ich verfügte nicht über Liquidität für Zahlungen in dieser Höhe, musste schließlich in Krankenhaus (akute Diabetes mit 463 mg/dl, 5 Tage später gefolgt von 49 mg/dl), konnte u. a. wegen starker Sehstörungen nicht mehr arbeiten.
Über einen Bewährungshelfer ließ ich der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Zahlungen unmöglich sind, da ich kein Einkommen habe. Keine Reaktion, keine Fragen, keine Antworten – dann aber: |
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08.2010 |
Aufforderung zum Strafantritt in die JVA Bielefeld. Nun beginnt ein maßgeblich neues Kapitel: ich bin gezwungen, die kompletten Akten der Ämter aufzuarbeiten. Meine Beweisunterlagen möchte ich mit denen der Ämter vergleichen.
Der beantragte Aufschub gewährte mir die Zeit, Einsicht in die Akten des Gerichts und der ARGE zu nehmen.
Ich stellte fest, dass der Gerichtsordner überhaupt keine Unterlagen enthält, die sich zu meiner Entlastung auswir-ken. In den Ordnern der ARGE sind hingegen allein 20 diesbezügliche Schreiben enthalten.
Durch Einsichtnahme in den Gerichtsordner stelle ich fest, dass die maßgeblichen Unterlagen fehlten, dafür aber völlig belanglose Informationen enthalten sind. Ohne jegliche Anhörung zum aktuellen Zustand befindet die 35. große Strafkammer, dass ich nach wie vor ausreichend Geld verdiene und bezeichnet mich als uneinsichtig.
Auch könne mir keine positive Sozialprognose gestellt werden!
Das Thema Aufklärungspflicht scheint nur mich selbst zu interessieren. |
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03.2011 |
RA Seibring formulierte den Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Welchem Umstand ich es zu verdanken habe, dass die Unterlagen gar nicht vollständig geführt sind, ist mir und dem Tatbestand der Objektivität eigentlich völlig egal. Es irritiert an den Gerichten scheinbar nicht einen einzigen Mitarbeiter. |
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03.2011 |
In diesen Wochen informiere ich immer wieder einen breiten Verteiler, bestehend aus Politik, Medien und Presse. |
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03.2011
06.2011 |
Frau Ministerpräsidentin Kraft ist in Lünen bei einer Schulveranstaltung. Dort übergibt mein Sohn ihr eine detaillierte Darstellung, verbunden mit der Bitte, sich kurzfristig der Angelegenheit anzunehmen. Weiterhin gehen die gleichen Mitteilungen an das Justizministerium NRW, dem Landrat und andere Institutionen. Alle bestätigen mir freundlich die Weiterleitung und Prüfung durch die zuständigen Personen. Dabei bleibt es dann auch.
Es erfolgt eine Präsentation des Vorgangs im WDR (Lokalzeit Dortmund).
Mal etwas aufschiebende Wirkung, mal wieder eine neue Ladung zum Haftantritt. Wieder werde ich zum Staffelholz der Bürokratie. Alle Spitzenkräfte sind höflich und umgehend mit der Antwort zur Stelle, bestätigen mir, was sie nicht können oder nicht dürfen und dass Richter nur dem Gesetz verpflichtet sind.
Da schließt sich doch der Kreis, ich habe das Recht auf § 359 Nr. 5 der StPO. |
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11.2011
12.2011 |
Meine persönliche Nachfrage in der Kamener Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit führt zu der Erkenntnis, dass der elektronische Ordner allein aus dem Zeitraum des 01.10.2004 bis 31.12.2005 vierzehn Einträge enthält, die wiederum Informationen zu meiner damaligen Entwicklung beinhalten und die den kontinuierlichen Kontakt zwischen mir und der Agentur bestätigen. Der B. f. A.-Mitarbeiter wäre zur Zeugenaussage bereit.
Er befürwortet eine Rekonstruktion des Falles sowie die Wiederaufnahme.
Wenn er denn wenigstens gefragt würde . Stattdessen hat die StA Dortmund den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, Strafaufschub zu gewähren. Die Prüfungskriterien bleiben unkommentiert. Auch das AG Essen folgt dieser lustlosen Darstellung „der Zeuge würde lediglich die Kontakte bestätigen, nicht den Inhalt." Warum will man denn hier schon der Aussage vorgreifen und unterstellt Defizite? Warum will man mir eigentlich nicht helfen? |
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01.2012
02.2012 |
Nun prüft die Leitende Oberstaatsanwaltschaft Dortmund und findet keinen Anlass, Strafaufschub zu gewähren. Straf-aufschub sei demnach zu versagen, wenn überwiegende Gründe für die sofortige Vollstreckung sprechen. Ja dann!
Frau Lichtinghagen vom Essen verwirft den Wiederaufnahmeantrag und lässt den Zeugen nicht als neues Beweismittel im Sinne § 359 Nr.5 StPO zu. Damit die Argumentation passt, werden das begründende Schreiben meines Anwaltes und alle anderen Argumente komplett ignoriert, sogar Tatsachen verdreht dargestellt. Hier ist die Lust am Denken eingefroren. Meinen Argumenten wird nichts entgegengesetzt, was ich verstehen kann. Der Schriftwechsel ist längst kein Dialog mehr. Es ist beachtlich, wieviel Papier vernichtet wird und ich auch, wenn es so weiterläuft.
Also wähle ich den Weg über den Petitionsausschuss und informiere das Bundesministerium. |
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